AGB - ACAD-Systemhaus Bremen

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A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N   ( A G B )
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ACAD-Systemhaus Bremen - Stand: Januar 2009

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Angegebene Preise sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.

2. Eigentumsvorbehalt
Die bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.

3. Lieferungen/Leistungen
Lieferungen gelten ab Lager Bremen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, annähernd und unverbindlich. Kann ein Teil eines vereinbarten Lieferumfangs aus Gründen, die ACAD-Systemhaus Bremen nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden, bleibt die übrige Lieferung davon unberührt.

4. Zahlungen
Die Zahlungen haben bei Lieferung und ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Aufträge und Lieferungen über einer Nettoauftragssumme von 10.000,- € und darüber gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % bei Auftragserteilung, 70 % sofort bei Lieferung. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Unsere Lieferantenkredite an Sie sind rückversichert bei Creditreform. Die Versicherungsbedingungen erfordern eine sichere Abwicklung von Erstbelieferungen. Danach ist es erforderlich, die ersten 2 Lieferungen per Nachnahme, persönlicher Anlieferung oder Abholung mit V-Scheck oder in bar zu begleichen.

Für Folgelieferungen gewähren wir Ihnen schon ab der dritten Lieferung unsererseits einen Kundenkredit und liefern auf Rechnung mit Zahlungsziel. Lieferungen ab einer Nettosumme von über 5.000.-€ können, eine entsprechende Bonität laut Creditreform vorausgesetzt, auch im Falle einer Erstbelieferung schon auf Rechnung mit Zahlungsziel abgewickelt werden.

5. Gewährleistungen
Es gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller und beträgt, wenn nichts anderes angegeben, 6 Monate auf alle mechanischen und elektronischen Teile. Die Garantie ist beschränkt auf alle unmittelbar an den Geräten auftretenden Fehler und deckt den Umtausch und / oder die Reparatur der defekten Komponenten. ACADSystemhaus Bremen garantiert bei gelieferten Gesamtsystemen das Funktionieren aller Komponenten einzeln und untereinander gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Bei Teil und / oder Nachlieferungen übernehmen wir für das gelieferte Produkt die Garantie. Die gelieferte Software entspricht dem jeweiligen Stand der Entwicklung und ist mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. Die Parteien sind sich bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von ACAD-Systemhaus Bremen daher darauf, daß die Eigenschaften der Software sowie deren Funktion der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen. Sollten Programmfehler auftreten, sind diese direkt beim Lizenzgeber zu reklamieren. Für Softwareinstallationen auf nicht von uns gelieferter Hardware übernehmen wir für die Lauffähigkeit der Programme und der angeschlossenen Geräte die Garantie unter der Voraussetzung, daß die schon eingesetzte Hard und Software mit den von uns gelieferten Produkten kompatibel ist. Für den Kunden erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber ACAD-Systemhaus Bremen zu rügen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6. Lizenzbestimmungen
Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber gemäß den Urheberschutzgesetzen. Dieses sind im Wesentlichen: BeimKauf der Programme erwirbt der Käufer (Lizenznehmer) das einfache Nutzungsrecht für die Programme. Das Eigentum und die Urheberrechte für die Software gehen nicht auf den Lizenznehmer über. Die Lizenz wird zur Nutzung auf jeweils nur einem Computerarbeitsplatz erstellt. Für jeden weiteren Arbeitsplatz ist ein weiterer Vertrag notwendig. Die Software und die Dokumentation darf vom Lizenznehmer weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Ausnahme: von der Software dürfen Kopien für Sicherung- und Archivierungszwecke angefertigt werden. Der Lizenznehmer darf an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, daß seine Mitarbeiter oder sonstige seiner Weisung unterstehende Personen, die Zugang zu den Programmen haben, alle Schutz und Sorgfaltspflichten aus den Lizenzbestimmungen einhalten.

7. Haftung
ACAD-Systemhaus Bremen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der gelieferten Hard- und Software bzw. durch die Anwendung der Programme entstehen. Ebenso ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden an den gespeicherten Daten oder deren Verlust sowie für andere mittelbare bzw. Folgeschäden ausgeschlossen.

8. Sonstiges
Technische Änderungen sind, insoweit sie der Produktverbesserung dienen, vorbehalten und können ohne Ankündigung durch den Lieferanten vorgenommen werden, soweit sich der Preis nicht ändert. Ansonsten bedürfen sie der Bestätigung durch den Auftraggeber.

 
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