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FÖRDERUNGEN FÜR DIE WEITERBILDUNG
Bund, Länder und EU unterstützen bestimmte Personen-
Inzwischen werden einige der befristeten Weiterbildungsprogramme nicht mehr fortgeführt. Über neue Möglichkeiten der Förderung beruflicher Qualifizierung im Rahmen des Lebenslangen Lernens informieren wir Sie hier demnächst. Nach wie vor aber stehen in bestimmten Landkreisen Zuschüsse bzw. Kursermäßigungen aus regionalen Förderprogrammen für die Weiterbildung zur Verfügung; gerne ermitteln wir mit Ihnen, ob Sie zu diesem Kreis der Förderberechtigten (z.B. Frauen in Elternzeit, erwerbslose oder selbständige Frauen) gehören.
Im Vorfeld einer geförderten Weiterbildung analysieren unsere kompetenten, praxisorientierten Trainer in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen entsprechend Ihrem Bildungsziel Ihren individuellen Qualifizierungsbedarf und stellen die für Sie relevanten Schulungsinhalte zusammen. In wenigen Tagen erzielen Sie durch unsere bei der Schulung persönlich anwesenden Trainer anhand von zusätzlichen praktischen Anwendungsbeispielen einen effektiven Lern-
Für weitere Details sprechen Sie mit unserer Spezialistin:
Sandra Wolff
per Telefon 0421-
oder über unser Kontaktformular.
Übrigens: Bei einigen Förderprogrammen ist es entscheidend, in welchem Bundesland Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind – unabhängig vom Ort Ihrer Arbeitsstätte. Dank unseres bundesweit agierenden Kooperationsnetzwerkes von zertifizierten und praktisch orientierten Schulungspartnern profitieren Sie an verschiedenen Standorten von einem geförderten Weiterbildungskurs.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert berufsbezogene Weiterbildungen, die der Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse für eine ausgeübte oder zukünftige Tätigkeit dienen, mit dem zeitlich befristeten Bildungsgutschein. Dies kann notwendig sein, um Arbeitsuchende beruflich einzugliedern oder wenn konkret Arbeitslosigkeit droht.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigen
geringqualifizierte Arbeitnehmer ohne oder mit veraltetem Abschluss
Arbeitssuchende mit Leistungsbezug nach SGBII und SGBIII
ältere Beschäftigte ab 45 Jahre
Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie (2008 -
Wer wurde gefördert?
Personen über 25 Jahre
Personen die mind. 15 Std./Wo erwerbstätig/selbständig, in Mutterschutz, Eltern-
Personen mit max. 20.000 € Jahreseinkommen bzw. 40.000€ (bei gemeinsamer Veranlagung)
Die Bildungsprämie ist nach 13 Jahren als Programm für berufsbezogene Weiterbildungen zum 31.12.2021 beendet worden. Prämiengutscheine werden nicht mehr ausgestellt.
Das ESF-
Eine Anschlussförderung des Programms ist geplant.
Wer wurde gefördert?
un-
berufserfahrene Beschäftigte ohne Abschluss zur Nachqualifzierung
geringfügig Beschäftigte und freiwillige Praktikanten
Arbeitssuchende mit SGB II-
Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
kleine, in Bremen ansässige Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern
>>> aktuelle Informationen zur Fort-